Liquidation notice

We herewith wish to inform you that the shareholder of Banque Havilland (Liechtenstein) AG, Banque Havilland S.A., has decided on 26 July 2024, in consultation with the board of directors of Banque Havilland (Liechtenstein) AG to cease its business activities in Liechtenstein and Switzerland and therefore to enter into the voluntary liquidation process with Banque Havilland (Liechtenstein) AG (including its Zurich branch).

Simultaneously, Banque Havilland (Liechtenstein) AG has renounced its banking licenses in Liechtenstein and Switzerland. The Liechtenstein Financial Market Authority (FMA) as well as the Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA) have been informed of the liquidation as well as the renouncement of the
banking licenses accordingly.

It is important to emphasize that this decision is not based on issues of solvency or liquidity, but on the group’s intention to discontinue its operations in Liechtenstein and Switzerland. Banque Havilland (Liechtenstein) AG is financially stable and sound, and we assure you that the liquidation process will be conducted in an orderly manner and in close cooperation with the FMA and the FINMA, ensuring compliance with all legal requirements and protecting the interests of all stakeholders involved.

As we reflect on the past years, we are filled with immense pride and gratitude for the remarkable success our bank has achieved. This accomplishment would not have been possible without the unwavering support and collaboration of our loyal clients, valued partners, and dedicated staff.

We, the shareholder, the board of directors and the management, would like to thank our loyal clients and valued partners for the trust and confidence in us and our incredible staff for their hard work, dedication, and commitment, which have been the driving forces behind our achievements.

The following person have been mandated as liquidator for Banque Havilland (Liechtenstein) AG:

a. KPMG (Liechtenstein) AG (“KPMG”), Äulestrasse 2, 9490 Vaduz, Liechtenstein
(FL 0001.548.458-1), with sole power of representation;

b. Marc Arand, with joint power of representation (jointly with KPMG); and

c. Jean-François Willems, with joint power of representation (jointly with KPMG)

FAQ

Warum wird die Bank freiwillig liquidiert?

Die Aktionärin der Banque Havilland (Liechtenstein) AG, die Banque Havilland S.A., haben in Absprache mit dem Verwaltungsrat der Banque Havilland (Liechtenstein) AG am 26. Juli 2024 im Rahmen einer ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen, ihre Geschäftstätigkeit in Liechtenstein und in der Schweiz einzustellen und somit das freiwillige Liquidationsverfahren für die Banque Havilland (Liechtenstein) AG (einschliesslich ihrer Niederlassung in Zürich) einzuleiten. Gleichzeitig hat die Banque Havilland (Liechtenstein) AG auf ihre Banklizenzen in Liechtenstein und in der Schweiz verzichtet. Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie die schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) wurden über die Liquidation sowie den Verzicht auf die Banklizenzen entsprechend informiert.

Diese Entscheidung basiert nicht auf Solvenz- oder Liquiditätsproblemen, sondern auf der Absicht der Gruppe, ihre Geschäftstätigkeit in Liechtenstein und der Schweiz einzustellen. Für die Abwicklung der Banque Havilland (Liechtenstein) AG i.L. werden KPMG (Liechtenstein) AG sowie Marc Arand und Jean-François Willems als Liquidatoren eingesetzt.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat die freiwillige Liquidation der Bank?

Seit der Eintragung der Liquidation der Bank im Handelsregister am 9. August 2024 verfolgt die Bank nicht mehr den Zweck Bankgeschäfte gewerbsmässig zu erbringen und unterliegt daher gemäss ständiger Praxis der Finanzmarkaufsicht (FMA) Liechtenstein nicht mehr deren spezialgesetzlichen Aufsicht.

An die Stelle des früheren Zweckes der Bank ist seit Liquidation der Zweck der Liquidation der Bank getreten: Die laufenden Geschäfte sind zu beendigen, die Verbindlichkeiten soweit es das Vermögen zulässt, nach der insolvenzrechtlichen Rangordnung zu erfüllen, die Aktiven zu versilbern, noch ausstehende Mitgliederleistungen, soweit sie zur Deckung der Passiven erforderlich sind, einzuziehen (Art. 136 Abs. 1 PGR).

Infolge Zweckänderung hin zum Liquidationszweck sind mit der Liquidation diejenigen Verträge zu beenden, die ursprünglich zur Verfolgung des Zwecks abgeschlossen wurden.

Wie sieht der Liquidationsprozess aus?

Die Liquidatoren nehmen vorerst eine Bestandesaufnahme vor, um dann unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen die laufenden Geschäfte zu beenden, Vermögenswerte zusammenzustellen und Verbindlichkeiten zu erfüllen bzw. Unternehmensschulden zu tilgen. Falls vorhanden wird der Liquidationsüberschuss an die Aktionärin verteilt werden und zu guter Letzt die Löschung der Bank im Handelsregister beantragt.

Aktuell befinden wir uns in der Phase der Bestandesaufnahme, in welcher auch die Möglichkeit einer Vermögensübertragung an eine andere lokale Bank geprüft wird. Interessenten können sich diesbezüglich gerne bei der unterstehenden Anlaufstelle melden. Die Einzelheiten des Vermögensübertragung werden derzeit festgelegt.

Die Dauer des Verkaufsprozesses hängt unter anderem von ökonomischen Rahmenbedingungen sowie von Markt- und Liquiditätsfaktoren ab und lässt sich im Voraus nur schwer vorhersagen.

Wie lange wird die Liquidation vermutlich dauern?

Das derzeitige Liquidationsszenario geht von einer ordentlichen Liquidation bis im Jahr 2026 aus. Die Dauer des Liquidationsverfahren kann aufgrund der Komplexität des Prozesses wesentlich von dem dargestellten Planungshorizont abweichen, was wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis des Liquidationsverfahren haben kann.

Was bedeutet dies für meine Kundenbeziehung?

Aufgrund der Rückgabe der Banklizenz werden die Kundenbeziehungen Schritt für Schritt abgebaut.  Wichtig zu wissen ist, dass im Rahmen der frewilligen Liquidation keine Neugeschäfte mehr getätigt werden können. Zudem sind Transaktionen, welche mit dem Zweck der Abwicklung bzw. Saldierung der Geschäftsbeziehung in Zusammenhang stehen zulässig.

Alle Zahlungen werden erfasst. Wir bitten einzig um Geduld, da es allenfalls zu Verzögerung bei Verbuchungen kommen kann. Aufträge können grundsätzlich regulär platziert werden.

Die Kunden der Banque Havilland (Liechtenstein) AG i.L. haben uns ihr Vertrauen geschenkt. Damit ist auch eine grosse Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung wird die Banque Havilland (Liechtenstein) AG i.L. nun gerecht, indem frühzeitig notwendige Massnahmen ergriffen werden. Die Aktionärin der Banque Havilland (Liechtenstein) AG i.L. hat den Schritt der freiwilligen Liquidation bewusst gesetzt. Der Aktionärin und der Bank ist es ein Anliegen und sie sind bestrebt, dass die Interessen der Kunden und der Gläubiger gewahrt und bestmöglich vertreten werden.

Kann ich noch Zahlungen oder Überweisungen bei der Bank tätigen?

Aufgrund der freiwilligen Liquidation der Banque Havilland (Liechtenstein) AG. i.L. wird die Bank ab Montag, 14. Oktober 2024, keine Kundenzahlungen oder Überweisungen mehr bearbeiten, mit Ausnahme der Überweisung zur endgültigen Kontoauflösung. Wir empfehlen allen Kunden, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, da der allgemeine Zahlungsdienst danach eingestellt wird.

An wen kann ich mich wenden, wenn meine Frage in diesen FAQ nicht beantwortet wurde?

Diese FAQs werden bei Bedarf aktualisiert.

Weitere Anfragen beantworten Liquidatoren gerne unter Telefon: +423 239 33 33 oder ch-fmliq-bhli@kpmg.com.

Die Liquidatoren behalten sich vor, bei der Einreichung von Fragen durch Kunden oder deren Vertreter (z.B. Berater und Rechtsanwälte) einen entsprechenden Nachweis (Eigentumsnachweis oder Vertretungsvollmacht) zu verlangen und bei Nichterbringung keine weiterführenden Fragen zu beantworten.

Zur Person der Liquidatoren

Die Liquidation wird durch die KMPG (Liechtenstein) AG durchgeführt. Zusätzlich dazu wurden auch Marc Arand und Jean-François Willems als Ko-Liquidatoren bestellt. Die Finanzmarktaufsicht trifft die für die Durchführung der Liquidation und der Abwicklung der laufenden Geschäfte erforderlichen Massnahmen und erteilt den Liquidatoren die notwendigen Weisungen. Sie überwacht zudem die Liquidatoren und Liquidation.

Die Liquidatoren können externe Berater mandatieren, sofern dies für die Erfüllung des Liquidationszwecks und -inhalts zweckmässig ist.

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